Neues Preismodell ab 10.01.2026: Umstellung unserer Mitglieder

Situation

Der Verein stellt zum 10.01.2026 sein Preismodell um. Insbesondere werden - im Unterschied zu vorher - jetzt Mitgliedschaft und Nutzungstarife getrennt.

Problem

Alle Mitglieder müssen in den neuen Nutzungstarif "Normalfahrer" übernommen werden. 

Voraussetzungen

  • Sie haben ein aktives MOQO-Nutzerkonto.
  • Sie sind Mitglied in einem der Sharing-Angebote "CSE Mitgliedschaft (Standard)" oder "... (ermäßigt)".

Lösung

Diese Übernahme geschieht in zwei einfachen Schritten:

Schritt 1: Wir laden Sie als Mitglied in den neuen Nutzungstarif ein

  • Sie erhalten von MOQO eine EMail, die Sie in den neuen Nutzungstarif Normalfahrer einlädt. 

  • In dieser EMail ist ein Link, mit dem Sie diese Einladung akzeptieren können.

Schritt 2: Sie akzeptieren diese Einladung

Variante: auf dem PC

  • Klicken Sie auf den Link in der EMail. 
  • Sie werden zur Anmeldung in MOQO geleitet, wenn Sie nicht ohnehin bereits angemeldet sind (der 2FA-Schritt ist hier nicht gezeigt):

  • Sie bekommen die Bestätigungsseite angezeigt:


Variante: Auf dem Smartphone

  • Sie werden zur Anmeldung in MOQO geleitet, wenn Sie nicht ohnehin bereits angemeldet sind (der 2FA-Schritt ist hier nicht angezeigt):

  • Sie bekommen die Bestätigungsseite angezeigt:

Ergebnis

Sie finden in der MOQO-App unter Sharing-Angebote nun zwei Einträge vor:
  • Einen Eintrag für Ihre Mitgliedschaft, über den Sie zukünftig keine Buchungen mehr durchführen können werden!
  • Einen Eintrag für Ihren Nutzungstarif ("CSE Normalfahrertarif"), den Sie zukünftig für Ihre Buchungen nutzen. 

Wählen Sie also bitte den Nutzungstarif aus, um zukünftig unsere Fahrzeuge nutzen zu können.

Kurz zusammengefasst:
  • Sie können ab sofort unsere Fahrzeuge im neuen Normalfahrertarif buchen.
  • Sie können selbständig in unseren neuen Vielfahrertarif wechseln (über den entsprechenden Link auf unserer neuen Homepage https://carsharing-erlangen.de)
  • Sie können jederzeit zwischen den Tarifen wechseln. Beachten Sie aber hierbei, dass eine Rückerstattung der Abo-Gebühr im Vielfahrertarif für dessen Restlaufzeit nicht erfolgt!